Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): EU-Agrarreform bedeutet Einbußen in Ostdeutschland
,Am 16. Juli 2025 haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Agrarkommissar Christophe Hansen die Vorschläge der Kommission zur Struktur des mehrjährigen Finanzrahmens sowie zur Gestaltung der EU-Agrarpolitik von 2028 bis 2034 vorgestellt. Zentrale Punkte sind die geringere Mittelausstattung, die Abkehr vom bewährten Zwei-Säulenmodell sowie die Einführung von Degression und Kappung bei den Agrarzahlungen.
Von Anfang an gab es deutlichen Widerstand aus fast allen EU-Mitgliedsstaaten. Im Fokus der Kritik stehen vor allem Kappung und Degression, die insbesondere die genossenschaftlich geprägte Agrarstruktur im Osten empfindlich treffen würden.
Im Juni hat sich der Europaabgeordnete Norbert Lins (CDU) als Berichterstatter und Chefverhandler des Europäischen Parlaments für die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 mit einem eigenen Vorschlag zu Wort gemeldet, der neben weiteren Punkten ganz klar Position zu Kappung und Degression bezieht. So soll die Degression komplett entfallen und die Kappungsgrenze aus dem Vorschlag der Kommission von 100.000 € pro Betrieb und Jahr auf 500.000 € angehoben werden.
Aus Sicht des Agrarsprechers der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Frank Augsten, würden die Vorschläge von Norbert Lins zwar eine deutliche Verbesserung der Situation der Thüringer Betriebe bedeuten, hätten aber kaum eine Chance auf Berücksichtigung: „Ich konnte mich am 29.06. im EU-Agrarausschuss in Brüssel persönlich von der Stimmungslage der EU-Agrarsprecher der Fraktionen und der Mitgliedstaaten überzeugen. Die Vorschläge von Herrn Lins zur Erhöhung der Kappungsgrenzen fanden nicht nur wenig Unterstützung, vielmehr wurde mehrheitlich der Kommissionsvorschlag zur Einführung der Degression befürwortet.“
Augsten geht davon aus, dass der Vorstoß von Norbert Lins zumindest zu einer Abschwächung der Kommissionsvorschläge führen wird: „Dennoch werden die Einbußen für die ostdeutschen Mehrfamilienbetriebe, die aus den ehemaligen LPG der DDR entstanden sind, erheblich sein. Nun kommt es darauf an, den Begriff der ‚natürlichen Person’ im Kommissionsvorschlag so zu definieren, dass es eine deutliche Abgrenzung unserer flächenstarken Agrargenossenschaften von den kapitalstarken außerlandwirtschaftlichen Flächenbesitzern, wie beispielsweise die Südzucker AG, die Fielmann Group oder gar Investoren aus dem arabischen Raum, gibt.“