Bei der Anwerbung internationaler Pflegekräfte darf kein Wilder Westen herrschen
,Der enorme Fachkräftebedarf im Pflegebereich hat einen boomenden Markt entstehen lassen. Für Thüringer Pflegeeinrichtungen gehört es inzwischen fast zum Alltag, Anrufe oder E-Mails aus aller Welt zu erhalten. Am anderen Ende sitzen häufig Vermittlungsagenturen, die Arbeitskräfte oder Auszubildende für Pflegeeinrichtungen in Deutschland anwerben. Neben vielen seriösen Anbietern sind dort jedoch auch Unternehmen aktiv, die aus den Hoffnungen junger Menschen ein Geschäftsmodell machen.
Der Fall vietnamesischer Pflege-Auszubildender im Altenburger Land hat gezeigt, wohin das führen kann. Leidtragende sind Menschen, die mit großen Hoffnungen, oft nach erheblichen finanziellen Investitionen ihrer Familien und vielfach ohne genaue Kenntnis ihrer Rechte nach Deutschland kommen. Gerade deshalb sind sie auf faire Vermittlungsstrukturen und einen wirksamen Schutz angewiesen.
Dr. Stefan Wogawa, pflegepolitischer Sprecher der Thüringer BSW-Fraktion, betont:
„Viele Pflegeeinrichtungen finden seit Jahren nicht genügend Bewerber für ihre Ausbildungsplätze. Internationale Arbeitskräfte sind deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil der Fachkräftesicherung in Thüringen. Viele kommen als junge Menschen nach Deutschland, kennen unser Rechtssystem und ihre Rechte zunächst kaum und sind deshalb besonders schutzbedürftig. Gerade deshalb darf bei ihrer Anwerbung kein Wilder Westen herrschen. Notwendig sind klare Regeln, Transparenz und wirksamer Schutz.“
Für die BSW-Fraktion beginnt Verantwortung bereits bei der Vermittlung – nicht erst am ersten Arbeitstag. Pflegeeinrichtungen, die erstmals internationale Arbeitskräfte oder Auszubildende gewinnen möchten, sollten deshalb frühzeitig über seriöse Vermittlungswege wie die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit informiert werden. Gleichzeitig sollten sie dafür sensibilisiert werden, unseriöse Vermittlungsangebote frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Anke Wirsing, Sprecherin für Arbeit und Soziales der Thüringer BSW-Fraktion, ergänzt:
„Internationale Auszubildende müssen bereits vor Ausbildungsbeginn wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich wenden können, wenn es Probleme gibt. Deshalb sollten sie bereits vor Ausbildungsbeginn Informationen über ihre Rechte sowie über bestehende Beratungs- und Anlaufstellen in ihrer Muttersprache erhalten. Gute Information schützt vor Ausbeutung und stärkt zugleich die vielen seriösen Pflegeeinrichtungen, die internationale Auszubildende verantwortungsvoll begleiten.“