Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie: Wir brauchen einen deutlichen Zuwachs an Sozialwohnungen – durch Neubau oder Sanierung
,Mit der Unterzeichnung durch Bauminister Steffen Schütz ist heute die Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie für die Jahre 2026 bis 2030 in Kraft getreten.
Hierzu erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag, Roberto Kobelt: „Der Aufholbedarf ist enorm: Wir brauchen einen deutlichen Zuwachs an Sozialwohnungen – durch Neubau oder Sanierung. Die neue Wohnungsbauförderrichtlinie liefert dafür den entscheidenden Anschub. Mit der neuen Richtlinie schafft das Thüringer Bauministerium unter der Leitung von Minister Steffen Schütz äußerst wichtige Voraussetzungen für die im Freistaat unbedingt notwendige soziale Wohnungsbauoffensive.”
Kobelt ergänzt: „Bezahlbares Wohnen ist ganz klar eine Frage der staatlichen Daseinsvorsorge. Deswegen haben wir als BSW-Fraktion die Schaffung von sozialem Wohnraum konsequent ganz oben auf die Agenda gesetzt: Im Frühjahr haben wir im Landtag einen Antrag zum sozialen Wohnungsbau auf den Weg gebracht und damit wichtige Impulse gesetzt, die nun in der Neuauflage der Wohnungsbauförderrichtlinie bereits umgesetzt wurden: vereinfachte und verschlankte Verfahren, die Verlängerung der Darlehenslaufzeit sowie die frühere Auszahlung von Zuschüssen – diese Maßnahmen werden den sozialen Wohnungsbau im Neubau und in der Sanierung entscheidend einfacher, finanzierbarer und planbarer machen.“