Geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes

Pressemitteilungen
, 7. Juli 2026

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgern, Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Zur geplanten Reform des IFG durch die Bundesregierung erklärt Steffen Quasebarth, medien- und demokratiepolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Informationsfreiheit ist kein Luxus, sondern eine demokratische Grundversorgung. Bürger dürfen wissen, was Behörden tun, warum sie es tun und auf welcher Grundlage entschieden wird. Wenn die Bundesregierung nun verlangt, dass Bürger künftig ein berechtigtes Interesse nachweisen sollen, wird der Sinn des Gesetzes auf den Kopf gestellt. Nicht der Bürger muss erklären, warum er etwas wissen will. Der Staat muss erklären, warum er Informationen nicht teilen will.

Auch der mögliche Wegfall des Gebührendeckels würde das Recht auf Informationen einschränken. Ein Auskunftsrecht, das sich gewöhnliche Bürger am Ende nicht mehr leisten können, ist nur noch ein Recht auf dem Papier.

Natürlich kann man über Verwaltungsaufwand reden. Aber Bürokratieabbau darf nicht heißen: weniger Rechte für Bürger und weniger Kontrolle für Journalisten. Wer Verwaltungen entlasten will, muss Akten digital führen, Informationen von sich aus veröffentlichen und Verfahren vereinfachen.

Als Abgeordneter des Thüringer Landtages sehe ich das Vorhaben der Bundesregierung mit großer Sorge. Wenn der Bund Transparenzstandards senkt, wird der Druck wachsen, auch auf Landes- und Kommunalebene Bürgerrechte unter dem Etikett des Bürokratieabbaus zurückzuschneiden.

Daher teile ich die Kritik des Thüringer Informationsfreiheitsbeauftragten Tino Melzer. Der geplante Weg ist falsch. Er schafft nicht mehr Vertrauen in den Staat, sondern weniger.

Gerade jetzt brauchen wir eine Verwaltung, die nachvollziehbar handelt. Bürger, Journalisten und Initiativen sind keine Störfälle der Demokratie. Sie sind Teil ihrer Kontrolle.

Die BSW-Fraktion wird deshalb die Thüringer Landesregierung fragen, wie sie sich zu den Plänen des Bundes stellt und welche Haltung Thüringen im Bundesrat einnehmen wird. Außerdem muss klar sein: Eine solche Einschränkung der Informationsfreiheit darf kein Vorbild für Thüringen werden.

Transparenz ist manchmal unbequem. Aber Demokratie ist nicht dafür da, es Behörden möglichst bequem zu machen. Sie ist dafür da, Macht zu kontrollieren.“

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