AfD-Fehler zwingt Corona-Enquetekommission in teure Sondersitzung – Teilnahme seitens der Koalitionsfraktionen abgelehnt

Archiv
, 24. April 2026

Die Koalitionsfraktionen von CDU, BSW und SPD kritisieren die Einberufung der außerplanmäßigen Sitzung der Corona-Enquetekommission durch die Vertreter der AfD-Fraktion als vermeidbar und sachlich nicht gerechtfertigt. Anlass ist ein Verfahrensfehler der AfD-Fraktion, dessen Folgen nun durch zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand ausgeglichen werden sollen. Aus diesem Grund werden die Kommissionsmitglieder von CDU, BSW und SPD nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen.

Hintergrund der Sondersitzung ist ein Antrag auf schriftliche Anhörung der AfD-Fraktion, welcher bereits Gegenstand der vorherigen Sitzung am 6. März 2026 war.

Anstatt den Antrag zu überarbeiten und im Rahmen der nächsten regulären Sitzung korrekt einzubringen wird mit der Sondersitzung jetzt ein erheblicher organisatorischer und finanzieller Mehraufwand in Gang gesetzt. Diese Sondersitzung dient ausschließlich der Wiederholung eines Verfahrensschritts, ohne dass neue inhaltliche Aspekte vorliegen.

Dadurch entstehen bei der Landtagsverwaltung zusätzliche Kosten für Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung. Hinzu kommen erhebliche Summen für die Beteiligung der insgesamt zwölf externen Sachverständigen der Kommission. Deren Anreise und gegebenenfalls Übernachtung werden ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Dazu erklären die Obleute von CDU, BSW und SPD:

Matthias Herzog, BSW-Fraktion:

„Es geht hier ja nicht einmal um eine inhaltliche Entscheidung. Sobald ein Antrag auf schriftliche Anhörung sauber eingebracht und dabei von einem Drittel der Mitglieder unterstützt wird, was hier allein durch den Antragsteller der Fall sein könnte, wird die Anhörung ohnehin durchgeführt. Es ist nicht zu rechtfertigen, warum dafür jetzt zusätzlich Zeit, Geld und Aufwand investiert werden.“

Martina Schweinsburg, CDU-Fraktion:

„Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Enquetekommission endlich ins inhaltliche Arbeiten kommt und Ergebnisse liefert. Stattdessen beschäftigen wir uns immer wieder mit Debatten, die mehr der Selbstdarstellung einzelner von der AfD benannten Sachverständigen dienen als der gemeinsamen Aufklärung.“

Dr. Cornelia Urban, SPD-Fraktion:

„Gerade für die externen Sachverständigen ist das schwer nachvollziehbar. Sie nehmen sich Zeit, reisen teilweise quer durch Deutschland an und das nur, weil ein formaler Fehler der AfD korrigiert werden muss. Das ist kein guter Umgang mit den Menschen, deren Zeit und Engagement - und auch nicht mit Steuergeldern.“
Vor diesem Hintergrund werden die Koalitionsfraktionen an der Sitzung nicht teilnehmen. Die Entscheidung richtet sich ausdrücklich nicht gegen das Minderheitenrecht an sich, sondern gegen dessen konkrete Anwendung in diesem Fall.

Hintergrund:

Das Verlangen auf Einberufung der Enquetekommission 8/1 durch die Mitglieder der Fraktion der AfD und der von ihr benannten sachverständigen Mitglieder in der Enquetekommission 8/1 ist gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags erfolgt. In dem entsprechenden Abschnitt der Geschäftsordnung heißt es:

„Die beziehungsweise der Vorsitzende ist zur Einberufung des Ausschusses verpflichtet, wenn dies von mindestens einem Drittel der Ausschussmitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt wird; kommt sie beziehungsweise er dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, beruft die Präsidentin beziehungsweise der Präsident den Ausschuss ein.“

Das Minderheitenrecht aus § 75 Abs. 1 Satz 4 GO dient dem Schutz parlamentarischer Minderheiten.

Es unterliegt jedoch den allgemeinen verfassungsrechtlichen Schranken, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den die Fraktionen der Koalition in diesem Fall nicht gewahrt sehen.

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