Richtlinie zur Stärkung des Ehrenamts umgesetzt

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, 8. August 2025

„Ehrenamt ist mehr als freiwillige Hilfe – es ist das unsichtbare Band gesellschaftlichen Friedens“, sagt Steffen Quasebarth, ehrenamtspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag. „Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, bei sozialen Projekten oder in der Heimatpflege – über 750.000 Menschen in Thüringen engagieren sich ehrenamtlich. Sie leisten Tag für Tag einen Beitrag, ohne den unser Zusammenleben so nicht funktionieren würde.“

Mit der neuen Ehrenamtsförderrichtlinie setzt der Freistaat Thüringen ein klares Zeichen: Engagement soll nicht nur gelobt, sondern auch konkret unterstützt werden. Die Grundlage dafür ist das Ehrenamtsgesetz, das im Juli 2024 noch von der damaligen Landesregierung beschlossen wurde. Jetzt folgt die praktische Umsetzung – mit festen Fördersummen, klaren Antragswegen und einer Entlastung der Engagierten vor Ort.

Förderung einfach beantragen – auch für kleine Vereine

Ehrenamtliche Vereine und Initiativen können künftig Anträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro stellen – bei Kooperationen sogar bis zu 100.000 Euro. Die Antragstellung ist digital möglich. Für das laufende Jahr endet die Frist am 15. September 2025, für das kommende am 15. April 2026. Darüber hinaus wird die Thüringer Ehrenamtsstiftung mit jährlich 3,5 Millionen Euro institutionell gefördert. Weitere 2,79 Millionen Euro sind für kleinere Vereine vorgesehen, insbesondere im ländlichen Raum.

„Ehrenamt ist nicht nur eine kulturelle Stärke, sondern ein echter Halt für die Demokratie“, sagt Roberto Kobelt, Vorsitzender des Ausschusses für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport. „Gerade in Zeiten, in denen viele das Gefühl haben, nicht mehr gehört zu werden, braucht es Räume, in denen Menschen sich einbringen können. Und diese Räume wollen wir sichern und stärken – zum Beispiel bei den kleinen Sportvereinen auf dem Dorf, die Woche für Woche Kinder und Jugendliche bewegen, Turniere organisieren oder Feste im Ort mitgestalten.“

Die BSW-Fraktion kündigt an, thüringenweit Informationsveranstaltungen zur neuen Richtlinie anzubieten – vor allem dort, wo das Ehrenamt oft auf sich allein gestellt ist.

Nächste Schritte: Ehrenamt dauerhaft absichern

Auch über die aktuelle Förderung hinaus will die BSW-Fraktion weitere Verbesserungen auf den Weg bringen:

  • Aufbau von Ehrenamtsstrukturen in allen Landkreisen
  • Verlässliche Förderung auch über Legislaturperioden hinaus
  • Bessere Zugänge für Vereine ohne hauptamtliche Strukturen

„Gesellschaftlicher Frieden entsteht nicht von allein. Er wird getragen von Menschen, die sich kümmern – oft still, ohne großen Applaus“, sagt Quasebarth. „Diese Menschen verdienen es, dass wir ihnen den Rücken stärken – mit Anerkennung, mit Respekt und mit den richtigen Rahmenbedingungen.“

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