
Promotionsrecht an Hochschulen erhöht Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Thüringen
,Mit der Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes im Juni 2024 und der entsprechenden Verordnung Anfang 2025 wurde den Thüringer Hochschulen erstmals der Weg zu einem eigenständigen Promotionsrecht eröffnet. Zuvor stand dieses Recht ausschließlich den Universitäten zu.
Dirk Hoffmeister, wissenschaftspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Dass mit der Hochschule Nordhausen und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena jetzt erste Einrichtungen Anträge auf eigenständige Promotionszentren stellen, ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Auch an Hochschulen wird geforscht, innovativ gearbeitet und neues Wissen geschaffen – das verdient Anerkennung und institutionelle Entwicklungsmöglichkeiten. Das neue Promotionsrecht eröffnet zusätzliche Karrierewege an Hochschulen und erhöht die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Thüringen. Wir würden es begrüßen, wenn weitere forschungsstarke Hochschulen diesem Beispiel folgen.“