Polizeiaufgabengesetz muss rechtssicher und gesellschaftlich akzeptiert sein

Archiv
, 5. Februar 2026

Der Thüringer Landtag hat sich heute in erster Beratung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes beschäftigt und diesen zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

„Dies ist der richtige Schritt für ein Gesetz von solch erheblicher Tragweite. Der Entwurf berührt zentrale Grundsatzfragen des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit. Gerade weil Eingriffe bereits im Vorfeld konkreter Straftaten ermöglicht werden, sind besonders hohe rechtsstaatliche Anforderungen erforderlich“, erläutert der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Sven Küntzel.

Insbesondere ist der BSW-Fraktion die Einführung der Zulässigkeit des Distanzelektroimpulsgeräts (Taser) wichtig, um die derzeit bestehende Lücke zwischen dem Einsatz von Pfefferspray/Schlagstock und Schusswaffengebrauch im Ausnahmefall zu schließen.

„Wir wollen einen handlungsfähigen Staat und eine starke Polizei, die Gefahren wirksam abwehrt. Aber Sicherheit darf nicht um den Preis immer weitergehender Grundrechtseingriffe erkauft werden. Ein starker Staat zeigt sich durch Maß, Begrenzung und rechtliche Klarheit“, betont Sven Küntzel.

Ein besonderer Fokus liegt für die BSW-Fraktion auf dem Opferschutz: „Opferschutz muss handlungsleitend sein: Gerade bei häuslicher Gewalt, Stalking oder akuten Bedrohungslagen brauchen Polizei und Justiz schnelle, wirksame und rechtssichere Instrumente – zum Schutz der Betroffenen, nicht erst nach einer Eskalation“, erklärt Küntzel.

Positiv bewertet die BSW-Fraktion, dass der Gesetzentwurf auf veränderte Gefahrenlagen reagiert und neue Instrumente vorsieht. Gleichzeitig sieht die Fraktion erheblichen Beratungsbedarf – insbesondere beim Einsatz neuer technischer Mittel wie Künstlicher Intelligenz.

Die Ausschussüberweisung ermöglicht eine umfassende Prüfung. Zudem spricht sich die BSW-Fraktion ausdrücklich für eine breite Anhörung aus, in der unter anderem Polizei, Juristen und Datenschutzexperten sowie zivilgesellschaftliche Organisationen einbezogen werden.

 

 

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