Koalition schärft Entlastungsgesetz nach: Bürokratieabbau soll in der Praxis ankommen

Pressemitteilungen
, 31. Mai 2026

„Der demografische Wandel stellt unser Land vor riesige Probleme und dem Bundesfinanzminister fällt nichts Besseres ein, als Familien das Leben noch schwerer zu machen“, kommentierte Anke Wirsing, sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag, die Debatte um Kürzungen beim Elterngeld. „Drastische Steigerungen bei den Lebenshaltungskosten sind für Familien mit Kindern ohnehin eine riesige Herausforderung. Wir brauchen staatlicherseits mehr Anerkennung für die Erziehungsleistung von Eltern, nicht weniger.“

Als BSW wollen wir Familien stärken, nicht schwächen. Das Elterngeld muss deutlich angehoben werden, um die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der letzten zwanzig Jahre auszugleichen. Um Thüringen familienfreundlicher zu machen, setzen wir uns zudem dafür ein, familienfreundliche Beschäftigung besser zu fördern und Familien steuerlich zu entlasten, etwa durch eine verbesserte Absetzbarkeit von Betreuungskosten.

Weiter betonte Wirsing: „Wenn Lars Klingbeil sparen muss, soll er den irrsinnigen Aufwuchs bei den Rüstungsausgaben bremsen, statt den finanziellen Druck auf Familien noch weiter zu erhöhen.“ Selbiges gelte für das Wohngeld: „Die Bundesregierung will hier eine Milliarde Euro einsparen – vor allem auf Kosten von Geringverdienern, Rentnern und Alleinerziehenden. Dass Deutschland jedes Jahr mehr als 100 Milliarden durch Steuerhinterziehung verliert, weil Steuerhinterziehung nicht entschlossen bekämpft wird, scheint für die Bundesregierung vergleichsweise unproblematisch zu sein – hierüber wird kaum diskutiert.“

Die Koalitionsfraktionen von CDU, BSW und SPD im Thüringer Landtag haben das Erste Thüringer Entlastungsgesetz über einen Änderungsantrag wesentlich nachgeschärft. Damit greifen die drei Partner zentrale Hinweise aus der Anhörung auf und verbessern den Gesetzentwurf der Landesregierung an entscheidenden Stellen. Ziel bleibt: weniger unnötige Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Handlungsspielraum für Kommunen, Bürger und Unternehmen. Dem Änderungsantrag ging ein umfangreiches Beteiligungsverfahren voraus. Fast 190 Verbände, Institutionen und Fachleute wurden schriftlich einbezogen; zusätzlich kamen unter anderem Kommunalverbände, Kammern, Gewerkschaften, Datenschutz- und Digitalexperten, Landwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Rechnungshof, Verwaltungsrichter und Steuerzahlerbund zu Wort.

Ein Schwerpunkt ist die Standarderprobung für Kommunen. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen neue Wege testen können, wenn landesrechtliche Vorgaben Verfahren unnötig erschweren. Zugleich bleibt klar: Schutzstandards, etwa in sensiblen Bereichen wie Bildung, Kinderbetreuung, Inklusion oder Vergabe, werden nicht pauschal aufgeweicht. Ein Online-Register soll transparent zeigen, welche Abweichungen möglich sind und warum Anträge genehmigt oder abgelehnt wurden.

Weitere Änderungen stärken digitale Verfahren, vermeiden doppelte Datenerhebungen und erleichtern den Wohnungsbau. Wer Gebäude umbaut, umnutzt oder aufstockt, soll künftig weniger an unnötigen Hürden scheitern. So wird Bürokratieabbau zur konkreten Entlastung: für Bürger, Betriebe, Kommunen und alle, die in Thüringen investieren und vorankommen wollen. Aufgrund der wesentlichen Änderungen ist eine weitere Anhörungsrunde geplant.

Dazu erklären die Vorsitzenden der Fraktion von CDU, BSW und SPD im Thüringer Landtag:

Andreas Bühl, CDU-Fraktion:

„Wir haben zugehört und nachgeschärft. Das ist kein Gesetz aus der Schublade, sondern ein Entlastungspaket, das die Praxis ernst nimmt. Thüringen braucht einen Staat, der klare Regeln setzt, aber sich nicht selbst im Klein-Klein verliert. Wir wollen, dass Verwaltungen handlungsfähiger werden, Kommunen mehr Spielraum bekommen und Bürger sowie Unternehmen schneller zu Entscheidungen kommen. Dieses Gesetz ist eine echte Chance für Thüringen. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem Staat, der nicht nur kontrolliert, sondern auch ermöglicht.“

Sigrid Hupach, BSW-Fraktion:

„Ermöglichen statt erschweren: In Zukunft werden die Verwaltungen in Thüringen schneller, unbürokratischer und praxisnäher arbeiten. Mit dem Entlastungsgesetz modernisieren wir die Verwaltung und treiben den Bürokratieabbau voran – spürbar für Verwaltungen, Kommunen, Betriebe sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen erhalten mehr Freiräume, um ihre Regionen unbürokratisch zu gestalten. Gleichzeitig hat sich die BSW-Fraktion konsequent dafür eingesetzt, hohe Standards im Sozialen sowie bei Transparenz und Bürgerrechten zu bewahren. Gemeinsam schaffen wir als Koalition die Voraussetzungen für eine neue Ermöglichungskultur in Thüringen.“

Lutz Liebscher, SPD-Fraktion:

„Dieses Gesetz ist ein echter Fortschritt für Thüringen: Kommunen bekommen endlich den Spielraum, selbst Bürokratie abzubauen. Die Verwaltung wird schneller. Wichtige gesetzliche Schutzstandards bleiben erhalten. Die SPD hat dafür gesorgt, dass die öffentliche Daseinsvorsorge, darunter Schulen und Kindergärten und soziale Standards, wie der Schutz vor Feiertagen und öffentliche Auftragsvergaben keine Versuchsfelder werden. Entlastung, aber sozial und gerecht – das beweist die Koalition mit diesem Gesetz.“

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