
Hohe Ablehnungsquoten des Härtefallfonds bei DDR-Geschiedenen
,Der von der letzten Bundesregierung aufgelegte Härtefallfonds zur Rentenkompensation bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Nach einer Kleinen Anfrage der BSW-Abgeordneten Sigrid Hupach wurden allein aus der Gruppe der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen 1.005 von 1.351 Anträgen abgelehnt – das entspricht einer Ablehnungsquote von 74 Prozent.
„Der Fonds sollte Betroffenen mit der einmaligen Zahlung von 5.000 Euro helfen und erlebtes Renten-Unrecht ausgleichen – in den allermeisten Fällen hat er jedoch nur Frust bewirkt“, erklärt Hupach. Die Einkommensgrenze wurde mit 830 Euro netto viel zu niedrig angesetzt. Die Folge: Fast drei Viertel der Ablehnungen erfolgten allein deshalb, weil die Rente angeblich zu hoch sei.
Dem Ablehnungsbescheid vorausgegangen ist den allesamt über 70-jährigen Antragstellerinnen ein aufwendiges Verfahren: Anträge ausfüllen, Nachweise einreichen, Rückfragen beantworten.
Angesichts der verfehlten Wirkung fordert die BSW-Fraktion im Thüringer Landtag eine Wiederauflage und grundlegende Neuausrichtung des Fonds:
- Anhebung der Einkommensgrenze auf mindestens 1.100 Euro netto, orientiert an der durchschnittlichen Altersrente in Thüringen.
„Die Grenze von 830 Euro liegt teils sogar unterhalb des realen Existenzminimums. Wer 1.000 oder 1.100 Euro Rente bezieht, ist noch lange kein privilegierter Mensch.“ - Abschaffung des starren Geburtsstichtags (1. Januar 1952) zugunsten eines sachgerechten Kriteriums:
„Künftig soll entscheidend sein, ob die Frau vor dem 1. Juli 1990 in der DDR geschieden wurde – unabhängig vom Geburtsdatum. Nicht das Alter zählt, sondern die strukturelle Benachteiligung.“ - Einführung einer Härtefallklausel, die individuelle Lebenslagen wie Erziehungszeiten, Pflegearbeit oder fehlende Unterlagen durch DDR-Archivlücken berücksichtigt.
„Die Bundesregierung wollte alte Härtefälle ausgleichen – und hat stattdessen neue Härtefälle geschaffen. Es braucht schnell eine gerechte Lösung mit vernünftigen Kriterien für Anspruchsberechtigte. Jedes weitere Jahr ohne Nachbesserung bedeutet, dass weniger berechtigte Frauen unter uns sind.“