Bundesinnenminister fordert mehr Befugnisse von Nachrichtendiensten. Küntzel: „Nachrichtendienste sind keine Polizei.“
,Anlässlich der aktuell anstehenden Befassung des Bundeskabinetts mit der Reform des Nachrichtendienstrechts warnt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag, Sven Küntzel, vor einer Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Küntzel unterstützt damit ausdrücklich die Forderung des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, und kritisiert den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eingeschlagenen Kurs.
„Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ist eine wesentliche rechtsstaatliche Lehre aus der deutschen Geschichte. Es darf weder ausgehöhlt noch schrittweise relativiert werden. Dobrindts Pläne, Nachrichtendiensten zunehmend operative Befugnisse zu eröffnen, gehen deshalb in die falsche Richtung. Nachrichtendienste sind keine Polizei“, erklärt Küntzel.
Neue Bedrohungen durch Spionage, Sabotage oder Cyberangriffe erforderten leistungsfähige und modern ausgestattete Sicherheitsbehörden. Die Antwort darauf könne jedoch nicht darin bestehen, die Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten zunehmend zu vermischen.
„Wir brauchen eine gut ausgestattete Polizei, leistungsfähige Nachrichtendienste und einen schnellen, rechtssicheren Informationsaustausch. Aber jede Behörde muss ihren klar definierten Auftrag behalten. Wenn selbst der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei das Trennungsgebot ausdrücklich als unantastbar bezeichnet, sollte Bundesinnenminister Dobrindt genau hinhören.“
Ausdrücklich begrüßt Küntzel die Haltung des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, der sich bereits gegen Exekutivbefugnisse für den Verfassungsschutz ausgesprochen und vor einer „Geheimdienst-Polizei“ gewarnt hatte.
„Stephan Kramer zieht hier zu Recht eine klare Grenze. Ich würde es begrüßen, wenn auch Innenminister Georg Maier zu Dobrindts Plänen eindeutig Stellung bezieht und sich klar zum Trennungsgebot bekennt. Gerade Thüringen hat aufgrund seiner Geschichte allen Grund, bei einer Vermischung nachrichtendienstlicher und polizeilicher Befugnisse besonders sensibel zu sein.“
Küntzel abschließend: „Mehr Zusammenarbeit ja, Aufweichung des Trennungsgebots nein.“