BSW Thüringen zur Durchsuchung bei der Gewerkschaft der Polizei

Pressemitteilungen
, 14. Mai 2025

Nach der Durchsuchung der Landesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am 27. März 2025 war die Verunsicherung spürbar – gerade auch unter Polizistinnen und Polizisten. Die Informationen aus dem Innenministerium dazu lassen nicht nur für die BSW-Fraktion im Thüringer Landtag einige Fragen offen.

Der Sicherheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, Sven Küntzel, fordert deshalb eine transparente Sachaufklärung – und weist gleichzeitig pauschale Unterstellungen und aggressive Rhetorik der AfD zurück.

„Für eine politische Vereinnahmung ist das Thema zu wichtig. Wir brauchen Klarheit, ob die Vorgehensweise der Internen Ermittler bei der GdP und weiteren Fällen formal korrekt und verhältnismäßig war. Es geht uns um die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von GdP-Servern – und darum, wie die hochsensiblen Mitgliederdaten bei der Auswertung geschützt werden. Um die pauschalen Unterstellungen der AfD zu entkräften, müssen die Vorwürfe gegen die Polizei schnell und vollständig aufgeklärt werden.

Ich stelle mich ausdrücklich hinter alle Polizistinnen und Polizisten, die täglich unter schwierigen Bedingungen für unsere Sicherheit sorgen. Sie erwarten zurecht, dass sie in ihrer Arbeit gestärkt werden. Die offenen Fragen und Unklarheiten sind kontraproduktiv – sie schaden dem Vertrauen in die Polizei, der Handlungssicherheit der Beamten und ebenso der Reputation ihrer größten Interessenvertretung.“ 

Rede des innenpolitischen Sprechers der BSW-Fraktion, Sven Küntzel

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

heute diskutieren wir im Rahmen dieser Aktuellen Stunde über die Frage, wie interne Ermittlungen bei der Thüringer Polizei durchgeführt werden und welche Verantwortung die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, dabei trägt. Lassen Sie mich für die BSW-Fraktion hierzu einmal grundsätzlich Stellung nehmen und unsere Haltung klar herausstellen.

Der Vorwurf, dass bei internen Ermittlungen rechtsstaatliche Standards möglicherweise nicht gewahrt wurden, ist ein ernstzunehmender Anlass für parlamentarische Kontrolle. Jede Fraktion, jede und jeder Abgeordnete, hat das Recht – und die Pflicht – Fragen zu stellen, Missstände anzusprechen, die Fakten zu klären und gegebenenfalls Konsequenzen einzufordern – unabhängig davon, von welcher Fraktion die Initiative ausgeht.

Das Bedürfnis nach Aufklärung ist kein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Polizei oder der Landesregierung, sondern Ausdruck einer funktionierenden und verantwortungsbewussten Demokratie. Nur durch offene Debatten und konsequente Kontrolle werden wir das Vertrauen in unsere Institutionen erhalten und zurückgewinnen.

Eine aktuelle Stunde verbindet Parlament und Öffentlichkeit. Die fortgesetzte Berichterstattung von Thüringer Medien zeigt dieses öffentliche Interesse. Indem wir hier – ergebnisoffen und authentisch – fragen und debattieren, nehmen wir den Aufklärungsbedarf im Land ernst.

Die Landesregierung steht in der Verantwortung, zu allen Vorwürfen und Unklarheiten Stellung zu nehmen. Es reicht nicht, sich auf interne Verfahren zu berufen oder laufende Ermittlungsverfahren oder fremde Zuständigkeiten zurückzuziehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie mit sensiblen Ermittlungen umgegangen wird, ob rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden und wie mögliche Fehler künftig ausgeschlossen werden können.

Die Öffentlichkeit sind vorliegend gerade auch die Polizistinnen und Polizisten – und weitere Landesbedienstete, die durch die Durchsuchungsmaßnahmen einer ihrer Interessenvertretungen erheblich verunsichert sind.

Und ja: Nach der Berichterstattung im Innenausschuss sind auch für das BSW noch Fragen offengeblieben. Fragen, die wir daraufhin als Kleine Anfrage gestellt haben.

Warum?  Das parlamentarische Fragerecht ist keine Formalie, sondern legitim und wichtig. Es sichert die demokratische Kontrolle und verhindert, dass staatliches Handeln im Verborgenen bleibt.

Wir als BSW-Fraktion nehmen die Hinweise auf mögliche Missstände bei polizeilichen Ermittlungen sehr ernst. Wir stehen für einen starken und transparenten Rechtsstaat – und genau deshalb erwarten wir vollständige Aufklärung und eine konsequente Fehlerkultur in der Verwaltung.

Was wir aber ablehnen, ist die Instrumentalisierung solcher Vorgänge für parteipolitische Zwecke. Die AfD versucht immer wieder, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben, indem sie Zweifel sät und pauschal staatliche Institutionen diskreditiert – ohne belastbare Belege, sondern mit suggestiven Behauptungen. Das dient nicht der Aufklärung, sondern der Verunsicherung und Spaltung der Gesellschaft.

Wir erleben im Thüringer Landtag seit Monaten, dass die AfD weniger an Lösungen interessiert ist als an Skandalisierung und Blockade.  Sie nutzt die parlamentarischen Rechte, um Arbeitsfähigkeit zu verhindern, Gremien lahmzulegen und demokratische Prozesse zu stören. Das hat mit verantwortungsvoller Oppositionsarbeit nichts zu tun.

Wolfgang Schäuble hat das Parlament wie folgt beschrieben: „Hier ist der Ort, an dem wir streiten dürfen. An dem wir streiten sollen. Fair und nach Regeln. Leidenschaftlich, aber auch mit der Gelassenheit, die einer erregten Öffentlichkeit Beispiel geben kann.“

Machen wir es doch so! Vielen Dank!

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