
zur Diskussion zum Bundeswehreinsatz zur Drohnenabwehr im Inland
,Sven Küntzel: “Die zunehmende Bedrohung durch Drohnen erfordert dringend eine Reaktion der zuständigen Behörden – der Polizeien der Länder und des Bundes.”
- Verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Militär muss gewahrt bleiben
- BSW-Fraktion lehnt Einsatz militärischer Mittel im Inland ab
- Militarisierung der Gesellschaft darf nicht weiter voranschreiten
Die bewusste Trennung von Polizei- und Militärhoheit im Grundgesetz ist ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie und Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips. Die Forderung, der Bundeswehr – über eine Amtshilfe hinaus – eigene Befugnisse zur Drohnenabwehr im Inland zu erteilen, stellt diese fundamentale Trennung auf gefährliche Weise in Frage. Wer aktuell ebenso leichtfertig wie lautstark die Vermischung ziviler und militärischer Gefahrenabwehr fordert, greift das Prinzip der Gewaltenteilung und der demokratischen Kontrolle der Sicherheitsorgane an – und damit den verfassungsrechtlichen Konsens unseres Landes.
Dieses Prinzip – eine direkte Lehre aus dem Missbrauch militärischer Gewalt im Nationalsozialismus – in Frage zu stellen, bedeutet zudem, ein demokratisches Erfolgsmodell zur Disposition zu stellen. Daher ist die aktuelle Diskussionsrichtung falsch.
Sven Küntzel, sicherheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion:
„Der Einsatz der Bundeswehr bei der Drohnenabwehr würde nicht nur eine unerlaubte Vermischung von Polizei- und Militärfunktionen bedeuten, sondern auch einen grundlegenden Umbau unserer Sicherheitsarchitektur hin zu einer militarisierten Gesellschaft.
Die erkennbar zunehmende Bedrohung durch Drohnen erfordert durchaus dringend eine Reaktion. Die BSW-Fraktion unterstützt den zügigen Aufbau sowie Entwicklung und länderübergreifende Koordinierung solider Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden – der Polizeien der Länder und des Bundes. Eine reguläre Aufgabenübertragung an die Bundeswehr sowie ein die Länderhoheit aussetzendes militärisches Handeln im Inland – wie von Thüringens Innenminister Georg Maier gefordert – lehnen wir jedoch entschieden ab.
Es bedarf einer verantwortungsvollen und transparenten Debatte darüber, wann tatsächlich ein Angriffsfall vorliegt und militärische Mittel zur Anwendung kommen – und wann nicht. Die vielfach nicht geklärten Anlässe und die aktuell unzureichende Evaluierung der Risiken können eine solche Bewertung derzeit nicht begründen.“