Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
,Der Thüringer Landtag hat den gemeinsamen Antrag von CDU, BSW und SPD „Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen“ beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23). Danach können Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine umsatzsteuerpflichtig werden, wenn Vereine ihren Mitgliedern konkrete Leistungen wie die Nutzung von Sportanlagen oder die Teilnahme an Trainings- und Kulturangeboten bereitstellen.
Dazu erklärt Alexander Kästner, Sprecher für Haushalt und Finanzen der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag: „Unsere Vereine leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind für viele Menschen ein Stück Heimat. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine dauerhaft von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Es ist für mich unverständlich, dass die AfD diesem Antrag ihre Zustimmung verweigert hat, es sollten sich doch alle Fraktionen für Rechtssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Vereine einsetzen.“
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine gesetzliche Klarstellung im Umsatzsteuergesetz einzusetzen. Ziel ist es, Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Vereine ausdrücklich und dauerhaft von der Umsatzsteuer zu befreien sowie rückwirkende steuerliche Belastungen auszuschließen.
Gerade kleinere, ehrenamtlich geführte Vereine könnten zusätzliche steuerliche und organisatorische Anforderungen weder finanziell noch personell bewältigen. Die BSW-Fraktion begrüßt deshalb, dass Thüringen frühzeitig Druck für eine praktikable und rechtssichere Lösung auf Bundesebene macht.