Thüringer BSW-Fraktion setzt Etaterhöhung für Verbraucherzentralen durch

Pressemitteilungen
, 29. April 2025

Dank des Engagements der BSW-Fraktion konnten die von der Vorgängerregierung geplanten Haushaltskürzungen für die Verbraucherschutzzentrale verhindert und sogar eine Etaterhöhung erreicht werden. Durch den ursprünglichen Haushaltsentwurf von rot-rot-grün mit einem Etat von lediglich 1,9 Mio. Euro drohten empfindliche Einschnitte sowohl in der Beratung, als auch bei der präventiven Information. Jetzt stehen den 12 Beratungsstellen in Thüringen für 2025 insgesamt 2,7 Millionen Euro für ihre wichtige Arbeit zur Verfügung. Allein 2024 führten 46 Mitarbeiter und 29 nebenberufliche Energieberater 9.020 Beratungen durch. Insgesamt gab es 59.110 Verbraucherkontakte.

Dr. Ralph Walter, Vorstand der Verbraucherzentrale Thüringen, begrüßte in einem Brief an den BSW-Fraktionsvorsitzenden Frank Augsten die Etaterhöhung:

“Der Beschluss des Thüringer Landtags zeigt, dass Verbraucherschutz in Thüringen - trotz knapper Haushaltsmittel - nicht nur als Pflicht, sondern als Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt verstanden wird. Die Aufstockung kommt direkt den Menschen zugute. Wenn die Bürger ihre Rechte kennen und sich mit unserer Hilfe erfolgreich gegen unlautere Geschäftspraktiken wehren können, hilft das ihrem Haushaltsbudget und damit der Kaufkraft in der Region.Wir freuen uns darauf, den Verbraucherschutz in Thüringen mit Unterstützung der Landesregierung weiter voranzubringen.“

Für Frank Augsten und die BSW-Fraktion ist die Verbraucherzentrale Thüringen “seit vielen Jahren eine herausragende Unterstützerin für alle ratsuchenden Thüringer. Gerade Menschen, die sich keine teuren Anwälte und langwierige Prozesse leisten können, finden bei der Verbraucherzentrale Rat und Unterstützung. Deshalb war es für unsere Fraktion unverständlich, dass die alte Landesregierung im Haushaltsentwurf 2025 gravierende Kürzungen vorgesehen hatte. Die Brombeer-Koalition hat auf Betreiben der BSW-Fraktion diese Kürzungen nicht nur rückgängig gemacht, sondern die Verbraucherschützer mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, um vor allem die Schuldner- und Energieberatung aufrecht zu erhalten und das Angebot im ländlichen Raum auszubauen.”

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