
Mehr Mittel für freie Schulen
,Die regierungstragenden Fraktionen von CDU, BSW und SPD haben beim Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf für die finanzielle Stärkung und bürokratische Entlastung bei Freien Schulen eingereicht. Mit der Änderung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft setzt die Koalition nicht nur Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs um, sondern gibt den Freien Schulen im Freistaat auch neue Planungssicherheit, mehr finanzielle Unterstützung und eine deutliche Entlastung bei bürokratischen Verfahren.
Konkret soll es nach dem Willen der drei Partner Anpassungen bei den Finanzhilfen geben. So ist im kommenden Jahr ein Anstieg der Mittel um 13,6 Millionen Euro auf dann 272,5 Millionen Euro vorgesehen. In den Folgejahren werden die Beträge dynamisch fortgeschrieben. Damit gibt die Koalition Trägern, Eltern und Schülern Verlässlichkeit. Darüber hinaus sollen die Nachweise zur Finanzhilfe künftig durch ein Stichprobenverfahren statt einer flächendeckenden Pflicht geregelt werden. Diese Entlastung bedeutet weniger Papierarbeit und mehr Zeit für das Wesentliche: gute Bildung. Auch die Anerkennung von Verwaltungskosten bis zu fünf Prozent macht die Förderung realistischer.
Dazu erklärt Dirk Hoffmeister, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion: „Freie Schulen sind ein untrennbarer Bestandteil der Thüringer Schullandschaft. Sie eröffnen durch ihre pädagogischen Konzepte Nischen, die staatliche Schulen nicht abdecken können. Die BSW-Fraktion begrüßt die Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Durch die Neufestsetzung der Schülerkostenjahresbeiträge erhalten freie Schulen ab 2026 zusätzlich 13,6 Millionen Euro sowie eine jährliche Dynamisierung. Das bedeutet echte Verlässlichkeit und Gleichstellung mit staatlichen Schulen. Die Reform sorgt für mehr Qualität, Planungs- und Rechtssicherheit sowie weniger Bürokratie – ein Gewinn für Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler in Thüringen.“