GdP-Beschluss des Landgerichts Gera: Es braucht eine offene Aufarbeitung

Archiv
, 4. Dezember 2025

Der heutige Beschluss des Landgerichts Gera, wonach die Durchsuchung der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechtswidrig war, bestätigt wesentliche Zweifel, die die BSW-Fraktion von Beginn an geäußert hat. Die Maßnahme war weder ausreichend begründet noch verhältnismäßig. Dieser Vorgang muss nun konsequent aufgeklärt werden.

Sven Küntzel, innenpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, erklärt:
„Ein Eingriff in die Räume einer Gewerkschaft ist besonders sensibel. Wir hatten von Anfang an Zweifel, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich vorlagen. Das Gericht bestätigt nun genau diese Sorge. Jetzt erwarten wir vom Innenministerium eine offene, vollständige und nachvollziehbare Aufarbeitung.“

Für die BSW-Fraktion stehen mehrere Punkte im Raum, die das Innenministerium nun klarstellen muss:

  • Wie kam es zu der Fehleinschätzung der rechtlichen Grundlage?
  • Warum wurde die Maßnahme öffentlich verteidigt, obwohl wesentliche Fragen ungeklärt waren?
  • Welche Kontrollmechanismen hätten greifen müssen, haben aber offenkundig versagt?
  • Wie soll künftig verhindert werden, dass Eingriffe in geschützte gewerkschaftliche Räume auf so unsicherer Basis erfolgen?

„Diese Fragen müssen transparent beantwortet werden, um Vertrauen wiederherzustellen“, so Küntzel. Die BSW-Fraktion betont, dass gerade bei internen Ermittlungen und in Angelegenheiten, die Gewerkschaften betreffen, besonders hohe rechtsstaatliche Maßstäbe gelten müssen. Dazu gehören ein sorgfältiger Umgang mit Daten, klare und nachvollziehbare Entscheidungswege sowie eine gelebte Fehlerkultur.

„Viele Polizistinnen und Polizisten sind durch diesen Vorgang verunsichert worden. Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre Gewerkschaft und ihre Daten geschützt sind.  Wir stehen für klare Verfahren, Transparenz und einen starken Rechtsstaat. Das Innenministerium ist jetzt in der Pflicht, die offenen Fragen vollständig zu beantworten und nachvollziehbar darzulegen, welche Konsequenzen aus diesem Vorgang gezogen werden”, erklärt Küntzel abschließend.

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