Erbschaftssteuer muss Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen schützen

Pressemitteilungen
, 3. September 2026

Am 13. Oktober 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht erneut über die Steuerprivilegien für große Unternehmensvermögen. Im Zentrum steht die Frage, ob es gerecht ist, Vermögen über Generationen nahezu steuerfrei zu übertragen. Die BSW-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Teilnahme des Thüringer Finanzministeriums an der mündlichen Anhörung und die damit verbundene Wahrung der finanziellen Interessen des Freistaats. Das Kabinett hatte hierzu am 1. September 2026 in Brüssel Finanzministerin Katja Wolf beauftragt.

Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen das Ausmaß des Themas: 2025 erhielten 34 Erbinnen und Erben Steuererlasse von rund 3,7 Milliarden Euro; gemeinsam übernahmen sie Unternehmensvermögen von etwa 12 Milliarden Euro. Festgesetzt wurden im Schnitt lediglich rund zwei Prozent des übertragenen Vermögens als Erbschaftsteuer. Dies ist möglich durch eine Regelung, wonach Betriebsvermögen ab 26 Millionen Euro unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaftsteuer befreit werden kann, wenn das Geld aus dem übrigen Vermögen nicht bezahlt werden kann.

Alexander Kästner, finanzpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, sieht die kommende Verhandlung als Chance, das System neu zu bewerten: “Ziel muss eine Erbschaftsteuer sein, die den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen schützt, aber eine nahezu steuerfreie Übertragung sehr großer Vermögen verhindert. Die Diskussion geht aber über das Steuerrecht hinaus: Es geht um faire Vermögensteilung, Chancengleichheit und die Finanzierung von Staat und Kommunen. Wer viel erbt, kann mehr beitragen – das sollte sich in der Erbschaftsteuer widerspiegeln.”

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 eine Begrenzung der Begünstigungen gefordert, aktuell bleiben dennoch sehr große Vermögen steuerlich kaum belastet.

Die Privilegien für Unternehmensvermögen bedeuten auch finanzielle Auswirkungen: Eine Studie des DIW legt nahe, dass eine Abschaffung der Begünstigungen den Ländern langfristig rund 7,8 Milliarden Euro jährlich brächte. “Thüringen”, so Kästner, “würde davon über den Länderfinanzausgleich jährlich rund 176,5 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Dieses Geld könnte für Schulen, Infrastruktur, soziale Angebote, Bildung und Zukunftsinvestitionen genutzt werden.”

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