Richtergesetz leistet Beitrag, um Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Gerichte zu sichern
,Anders als bei den bisherigen Show-Sonderplenen endete das heutige Sonderplenum im Landtag mit einem konkreten, positiven Ergebnis für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger: Das beschlossene Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes leistet einen wichtigen Beitrag, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Gerichte im Freistaat zu sichern.
Alexander Kästner, haushaltspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion und Mitglied des Justizausschusses: “Die Thüringer erwarten zu Recht, dass die Gerichte handlungsfähig sind und schnellstmöglich Entscheidungen treffen können. Die personelle Situation ist dramatisch, deshalb wollten wir keine Zeit verschwenden und haben das heutige Sonderplenum unmittelbar vor der Sommerpause einberufen, damit das Gesetz schnellstmöglich umgesetzt werden kann. Aktuell stapeln sich in den Gerichten die Akten und es müssen sogar Straftäter aus der U-Haft entlassen werden, weil aufgrund der Überlastung der Richter Fristen nicht eingehalten werden können. In den kommenden Jahren gehen zudem viele Richter in den Ruhestand und es kommen zu wenige junge Richter nach. Mit dem Gesetz zur freiwilligen und befristeten Verlängerung der Arbeitszeit bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres wird der Generationswechsel an den Gerichten unterstützt.
Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass der Staat wieder funktioniert und die Bürger sich darauf verlassen können. Dafür stehen wir als BSW-Fraktion - für praktische Politik.”