
Tariftreuegesetz ohne Sonderregeln für Bundeswehr-Aufträge
,Die BSW-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt den Beschluss der Bundesregierung für ein bundesweites Tariftreuegesetz – verurteilt jedoch die geplante Ausnahme für Aufträge zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr. „Die Bundesregierung stellt immer mehr auf Kriegswirtschaft um. Nun sollen den Beschäftigten in der Rüstungsbrache sogar Arbeitnehmerrechte verweigert werden, um die Hochrüstung Deutschlands zu beschleunigen. Das lehnen wir entschieden ab!“, sagte Matthias Herzog, wirtschaftspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag.
Unabhängig davon bewertet Herzog auch andere Teile des Gesetzes kritisch: „Dass Aufträge mit geringem Volumen vom Tariftreuegesetz ausgenommen werden sollen, ist sinnvoll, allerdings sei der vorgesehene Grenzwert von 50.000 Euro ziemlich hoch angesetzt – ein Viertel der Bundesaufträge würde so durchs Raster fallen.“
Anke Wirsing, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion, unterstreicht: „Die Tarifbindung geht seit den 1990ern immer weiter zurück. Die Folgen sind weniger Rechte für Beschäftigte und schlechtere Löhne. Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag gilt, verdienen im Schnitt elf Prozent mehr.“ Gerade mit Blick auf Thüringen, wo die Tarifquote deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt und der Niedriglohnsektor größer ist als irgendwo sonst in Deutschland, sei eine politische Stärkung der Tarifbindung überfällig.
„Dass es weiterhin Unternehmen ohne Tarifbindung geben wird, ist unstrittig – aber diese dürfen nicht länger systematisch den tarifgebundenen Betrieben öffentliche Aufträge wegnehmen, nur weil sie ihre Beschäftigten schlechter bezahlen.“ Die jüngsten Klagen ostdeutscher Wirtschaftsverbände seien vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, so Wirsing.