Thüringer BSW-Fraktion fordert von ARD und ZDF Beitragsstabilität und die Rücknahme ihrer Klage, die zu einer erheblichen Beitragserhöhung führen würde

Pressemitteilungen
, 11. Februar 2025

Sehr geehrte Pressevertreter,
in den Koalitionsverhandlungen haben wir uns geeinigt, den durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eingebrachten Kompromiss zum neuen Rundfunkstaatsvertrag, der zumindest eine Beitragsstabilität bis zum 1.1.2027 von 18,36 € sichert, mitzutragen.

In der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2024 haben lediglich Bayern und Sachsen-Anhalt zu Protokoll gegeben, dass sie dem Vertrag vorbehaltlich der Rücknahme der Klage durch ARD und ZDF zustimmen. Sollte dieser Vertrag nicht zustande kommen und ARD und ZDF sich vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, würde es zu einer erheblichen Beitragserhöhung (auf 18,94 €) kommen.

Auf der heutigen Kabinettssitzung stellte die Thüringer Landesregierung nochmal klar, dass sie von ARD und ZDF fordert, die Verfassungsklage zurückzuziehen.
Dieser Forderung schließt sich die BSW-Fraktion im Thüringer Landtag an. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Frank Augsten äußerte sich wie folgt: „In Zeiten ökonomischer Unsicherheit muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR), der über eine Rücklage von 1 Mrd. Euro verfügt, einen Beitrag zur Entlastung der Menschen leisten. Das mindeste, was insbesondere die gut bezahlten Intendanten des ÖRR tun können, ist für eine Beitragsstabilität zu sorgen. Eine Mehrbelastung für die Menschen lehnen wir insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Unsicherheit des Landes ab.
Steffen Quasebarth, langjähriger MDR-Journalist und medienpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, ergänzte: “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Vertrauen zurückgewinnen. Dazu gehört auch, verantwortungsvoll mit Beiträgen umzugehen und ein breites Meinungsspektrum abzubilden. Die Mehrheit der Bevölkerung ist auf Grund von politischen Fehlentscheidungen zu Sparsamkeit gezwungen. Der ÖRR sollte sich dieser Tatsache bewusst werden.“

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