3. Sitzung: Bericht der Landesregierung zum Krisenmanagement während der Corona-Pandemie

Parlamentsdokumentation
9. Februar 2026

Am 26. September 2025 fand die 3. Sitzung der Enquete-Kommission mit Vertretern der Landesregierung statt.

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Hier geht es zum öffentlichen Ergebnisprotokoll der 3. Sitzung.

Darin sind die Wortmeldungen der Abgeordneten, Sachverständigen sowie der Vertreter der Landesregierung vollständig dokumentiert.

Wichtige Fragen zur 3. Sitzung

  • Um was ging es in der 3. Sitzung?

    Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung ging es um den Bericht der Landesregierung zum Krisenmanagement während der COVID-19-Pandemie, insbesondere

    • zum Krisenmanagement zu Beginn der Pandemie,
    • zu dessen Veränderungen im weiteren Verlauf,
    • sowie zu den rechtlichen Grundlagen (Pandemiepläne, Verordnungen, Allgemeinverfügungen).

    Der Bericht wurde im Wesentlichen durch Vertreter des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) erstattet.

  • Welche zentralen Aussagen enthält der Bericht der Landesregierung?

    Zentrale Aussagen des Berichts sind:

    • Thüringen habe sehr früh (ab Januar 2020) Koordinierungs- und Krisenstrukturen eingerichtet.
    • Ziel sei von Anfang an gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und vulnerable Gruppen zu schützen.
    • Das Krisenmanagement habe sich dynamisch weiterentwickelt (z. B. Einführung der Hotspot-Strategie ab Mai 2020).
    • Entscheidungen seien in einem komplexen Mehrebenensystem aus Bund, Ländern und Landesgremien getroffen worden.
    • Die Impfkampagne habe einen Wendepunkt dargestellt, insbesondere für Pflegeeinrichtungen.
    • Die Landesregierung sieht ihr Handeln als daten- und expertengestützt, betont aber die Unsicherheiten in der frühen Phase der Pandemie.

  • Auf welche Daten und Quellen hat das die Landesregierung gestützt?

    Das Landesregierung, das TMSGAF,  stützte sich u. a. auf:

    • RKI-Lageberichte (täglich, später auch zu Virusvarianten und Hotspots),
    • Meldedaten der Gesundheitsämter über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV),
    • Linelist-Daten nach dem Infektionsschutzgesetz,
    • Lageberichte des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA),
    • Krankenhaus- und Intensivkapazitätsdaten (u. a. später DIVI-Register),
    • Laborberichte zu Testzahlen und Positivraten,
    • Lagebilder der Bundeswehr (Unterstützungseinsätze),
    • Empfehlungen und Berichte von RKI, PEI, BZgA, der AG Infektionsschutz (AGI),
    • Einschätzungen des Wissenschaftlichen Beirats der Landesregierung.

  • Wer hat die Entscheidungen über die Maßnahmen während der Pandemie getroffen?

    Die Entscheidungen wurden nicht von einzelnen Sachbearbeitern, sondern auf mehreren Ebenen getroffen:

    • Politische Grundentscheidungen (z. B. Lockdown):
      → durch die Landesregierung, eingebettet in Abstimmungen mit dem Bund (Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Gesundheitsministerkonferenz (GMK)).
    • Koordination auf Landesebene:
      → Interministerieller Arbeitsstab (IMAS), später Kabinett.
    • Fachliche Vorbereitung und Umsetzung:
      → TMSGAF (Krisenstab, Corona-Koordinierungsstab, Unterstabstelle Hotspots).
    • Regionale Maßnahmen:
      → Landkreise und kreisfreie Städte per Allgemeinverfügung.

    Die Ministeriumsmitarbeiter betonten mehrfach, sie seien Ausführungs- und Beratungsebene, nicht die politischen Entscheider gewesen.

  • An welchen Stellen gab es Nachfragen und Klärungsbedarf seitens der Mitglieder der Enquete-Kommission?

    Klärungsbedarf zeigte sich insbesondere bei:

    • Entscheidungswegen und Verantwortlichkeiten (Wer entschied was, auf welcher Datenbasis?),
    • der Rolle einzelner Gremien und ihrer Steuerungslogik (Organigramm gefordert),
    • der Datenbasis für Lockdown-Entscheidungen,
    • der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und ihrer Folgen (z. B. Pflege, Isolation),
    • der Bedeutung von Inzidenzen vs. Krankenhausauslastung,
    • der Verständlichkeit und Vorwarnzeit von Verordnungen,
    • der Arbeitsweise des Wissenschaftlichen Beirats,
    • der Einbindung anderer Ressorts (Bildung, Wirtschaft).

    Zahlreiche Fragen konnten nicht abschließend beantwortet werden; die Landesregierung sagte Nachreichungen zu.

  • Was bedeutet der Bericht der Landesregierung für die weitere Arbeit der Enquete-Kommission?

    Der Bericht bildet eine wichtige Arbeitsgrundlage, ist aber nicht ausreichend, um Schlussfolgerungen für den Umgang mit künftigen Pandemien abzuleiten. Für die Kommission bedeutet das:

    • Bedarf an weiteren Berichten anderer Ressorts und
    • Notwendigkeit einer klaren Rekonstruktion von Entscheidungsstrukturen.

    Der Bericht ist damit ein Startpunkt, nicht das Ergebnis der Aufarbeitung.

  • Wie geht es weiter?

    Die Beratung zum Bericht wird in der Sitzung am 12. Dezember 2025 fortgesetzt.

    Die Landesregierung soll:

    • offene Fragen schriftlich beantworten,
    • zusätzliche Daten und Übersichten (z. B. Organigramme, Zeitreihen) liefern,
    • weitere Ressortberichte vorlegen.

    Die Enquetekommission wird darauf aufbauend ihre Analyse vertiefen und später Handlungsempfehlungen formulieren.

Noch Fragen?

Sie haben weitere Fragen zur Sitzung, zum Bericht oder zur Arbeit der Enquete-Kommission?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: corona@bsw-thl.de