4. Sitzung: Fortsetzung Bericht der Landesregierung

Am 12. Dezember 2025 fand die 4. Sitzung der Enquete-Kommission mit Vertretern der Landesregierung statt.

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Hier geht es zum öffentlichen Ergebnisprotokoll der 4. Sitzung.

Darin sind die Wortmeldungen der Abgeordneten, Sachverständigen sowie der Vertreter der Landesregierung vollständig dokumentiert.

Wichtige Fragen zur 4. Sitzung

  • Um was ging es in der 4. Sitzung?

    Im Mittelpunkt des Öffentlichen Teil der 4. Sitzung stand der Bericht der Thüringer Landesregierung zum Krisenmanagement zu Beginn der Corona-Pandemie und zu den Entscheidungen im weiteren Verlauf. Außerdem wurden Fragen zu rechtlichen Grundlagen und Entscheidungsprozessen diskutiert.

    Der Bericht wurde im Wesentlichen durch Vertreter des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) erstattet.

  • Welche Fragen stellte die Kommission an die Landesregierung?

    Die Mitglieder der Kommission stellten unter anderem Fragen zu:

    • Entscheidungswegen innerhalb der Landesregierung

    • der Rolle von Expertengremien

    • der Auswahl und Wirkung einzelner Maßnahmen

    • der Kommunikation mit Vereinen, Verbänden und Initiativen

    • möglichen Folgenabschätzungen vor wichtigen Entscheidungen.

  • Konnte die Landesregierung alle Fragen beantworten?

    Nein. Viele Fragen konnten in der Sitzung nicht vollständig beantwortet werden, weil der Fragenkatalog erst wenige Tage vorher eingereicht worden war. Die Landesregierung kündigte an, weitere Informationen nachzureichen.

  • Warum wurden einige Dokumente nicht direkt zur Verfügung gestellt?

    Die Landesregierung verwies auf rechtliche und organisatorische Fragen, insbesondere zum Datenschutz und zur Zuständigkeit eines parallel arbeitenden Untersuchungsausschusses, der ein eigenes Aktenvorlagerecht hat.

  • Welche Kritik wurde in der Sitzung geäußert?

    Mehrere Mitglieder der Kommission kritisierten, dass viele Fragen nur allgemein beantwortet wurden und konkrete Informationen oder Hintergrunddaten fehlten. Sie forderten mehr Transparenz, um die Entscheidungen der Pandemiezeit besser nachvollziehen zu können.

  • Wie geht es weiter?

    Ein wichtiger nächster Schritt soll sein, dass die Kommission sich eine Arbeitsstruktur im Sinne eines Kriterienkatalogs gibt.
    Damit soll klar definiert werden:

    • welche Informationen genau benötigt werden

    • welche Dokumente relevant sind

    • nach welchen Kriterien Akten durchsucht werden sollen.

    So könne auch die Landesregierung gezielt Unterlagen und Informationen zuliefern.

    Zudem kündigte die Landesregierung an, einige Antworten auf Fragen später nachzureichen und mögliche Dokumente und Daten erst nach rechtlicher Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Noch Fragen?

Sie haben weitere Fragen zur Sitzung, zum Bericht oder zur Arbeit der Enquete-Kommission?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: corona@bsw-thl.de

Am 26. September 2025 fand die 3. Sitzung der Enquete-Kommission mit Vertretern der Landesregierung statt.

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Hier geht es zum öffentlichen Ergebnisprotokoll der 3. Sitzung.

Darin sind die Wortmeldungen der Abgeordneten, Sachverständigen sowie der Vertreter der Landesregierung vollständig dokumentiert.

Wichtige Fragen zur 3. Sitzung

  • Um was ging es in der 3. Sitzung?

    Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung ging es um den Bericht der Landesregierung zum Krisenmanagement während der COVID-19-Pandemie, insbesondere

    • zum Krisenmanagement zu Beginn der Pandemie,
    • zu dessen Veränderungen im weiteren Verlauf,
    • sowie zu den rechtlichen Grundlagen (Pandemiepläne, Verordnungen, Allgemeinverfügungen).

    Der Bericht wurde im Wesentlichen durch Vertreter des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) erstattet.

  • Welche zentralen Aussagen enthält der Bericht der Landesregierung?

    Zentrale Aussagen des Berichts sind:

    • Thüringen habe sehr früh (ab Januar 2020) Koordinierungs- und Krisenstrukturen eingerichtet.
    • Ziel sei von Anfang an gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und vulnerable Gruppen zu schützen.
    • Das Krisenmanagement habe sich dynamisch weiterentwickelt (z. B. Einführung der Hotspot-Strategie ab Mai 2020).
    • Entscheidungen seien in einem komplexen Mehrebenensystem aus Bund, Ländern und Landesgremien getroffen worden.
    • Die Impfkampagne habe einen Wendepunkt dargestellt, insbesondere für Pflegeeinrichtungen.
    • Die Landesregierung sieht ihr Handeln als daten- und expertengestützt, betont aber die Unsicherheiten in der frühen Phase der Pandemie.

  • Auf welche Daten und Quellen hat das die Landesregierung gestützt?

    Das Landesregierung, das TMSGAF,  stützte sich u. a. auf:

    • RKI-Lageberichte (täglich, später auch zu Virusvarianten und Hotspots),
    • Meldedaten der Gesundheitsämter über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV),
    • Linelist-Daten nach dem Infektionsschutzgesetz,
    • Lageberichte des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA),
    • Krankenhaus- und Intensivkapazitätsdaten (u. a. später DIVI-Register),
    • Laborberichte zu Testzahlen und Positivraten,
    • Lagebilder der Bundeswehr (Unterstützungseinsätze),
    • Empfehlungen und Berichte von RKI, PEI, BZgA, der AG Infektionsschutz (AGI),
    • Einschätzungen des Wissenschaftlichen Beirats der Landesregierung.

  • Wer hat die Entscheidungen über die Maßnahmen während der Pandemie getroffen?

    Die Entscheidungen wurden nicht von einzelnen Sachbearbeitern, sondern auf mehreren Ebenen getroffen:

    • Politische Grundentscheidungen (z. B. Lockdown):
      → durch die Landesregierung, eingebettet in Abstimmungen mit dem Bund (Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Gesundheitsministerkonferenz (GMK)).
    • Koordination auf Landesebene:
      → Interministerieller Arbeitsstab (IMAS), später Kabinett.
    • Fachliche Vorbereitung und Umsetzung:
      → TMSGAF (Krisenstab, Corona-Koordinierungsstab, Unterstabstelle Hotspots).
    • Regionale Maßnahmen:
      → Landkreise und kreisfreie Städte per Allgemeinverfügung.

    Die Ministeriumsmitarbeiter betonten mehrfach, sie seien Ausführungs- und Beratungsebene, nicht die politischen Entscheider gewesen.

  • An welchen Stellen gab es Nachfragen und Klärungsbedarf seitens der Mitglieder der Enquete-Kommission?

    Klärungsbedarf zeigte sich insbesondere bei:

    • Entscheidungswegen und Verantwortlichkeiten (Wer entschied was, auf welcher Datenbasis?),
    • der Rolle einzelner Gremien und ihrer Steuerungslogik (Organigramm gefordert),
    • der Datenbasis für Lockdown-Entscheidungen,
    • der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und ihrer Folgen (z. B. Pflege, Isolation),
    • der Bedeutung von Inzidenzen vs. Krankenhausauslastung,
    • der Verständlichkeit und Vorwarnzeit von Verordnungen,
    • der Arbeitsweise des Wissenschaftlichen Beirats,
    • der Einbindung anderer Ressorts (Bildung, Wirtschaft).

    Zahlreiche Fragen konnten nicht abschließend beantwortet werden; die Landesregierung sagte Nachreichungen zu.

  • Was bedeutet der Bericht der Landesregierung für die weitere Arbeit der Enquete-Kommission?

    Der Bericht bildet eine wichtige Arbeitsgrundlage, ist aber nicht ausreichend, um Schlussfolgerungen für den Umgang mit künftigen Pandemien abzuleiten. Für die Kommission bedeutet das:

    • Bedarf an weiteren Berichten anderer Ressorts und
    • Notwendigkeit einer klaren Rekonstruktion von Entscheidungsstrukturen.

    Der Bericht ist damit ein Startpunkt, nicht das Ergebnis der Aufarbeitung.

  • Wie geht es weiter?

    Die Beratung zum Bericht wird in der Sitzung am 12. Dezember 2025 fortgesetzt.

    Die Landesregierung soll:

    • offene Fragen schriftlich beantworten,
    • zusätzliche Daten und Übersichten (z. B. Organigramme, Zeitreihen) liefern,
    • weitere Ressortberichte vorlegen.

    Die Enquetekommission wird darauf aufbauend ihre Analyse vertiefen und später Handlungsempfehlungen formulieren.

Noch Fragen?

Sie haben weitere Fragen zur Sitzung, zum Bericht oder zur Arbeit der Enquete-Kommission?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: corona@bsw-thl.de