3. Sitzung: Bericht der Landesregierung zum Krisenmanagement während der Corona-Pandemie
Hier geht es zum öffentlichen Ergebnisprotokoll der 3. Sitzung.
Darin sind die Wortmeldungen der Abgeordneten, Sachverständigen sowie der Vertreter der Landesregierung vollständig dokumentiert.
Wichtige Fragen zur 3. Sitzung
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Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung ging es um den Bericht der Landesregierung zum Krisenmanagement während der COVID-19-Pandemie, insbesondere
- zum Krisenmanagement zu Beginn der Pandemie,
- zu dessen Veränderungen im weiteren Verlauf,
- sowie zu den rechtlichen Grundlagen (Pandemiepläne, Verordnungen, Allgemeinverfügungen).
Der Bericht wurde im Wesentlichen durch Vertreter des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) erstattet.
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Zentrale Aussagen des Berichts sind:
- Thüringen habe sehr früh (ab Januar 2020) Koordinierungs- und Krisenstrukturen eingerichtet.
- Ziel sei von Anfang an gewesen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und vulnerable Gruppen zu schützen.
- Das Krisenmanagement habe sich dynamisch weiterentwickelt (z. B. Einführung der Hotspot-Strategie ab Mai 2020).
- Entscheidungen seien in einem komplexen Mehrebenensystem aus Bund, Ländern und Landesgremien getroffen worden.
- Die Impfkampagne habe einen Wendepunkt dargestellt, insbesondere für Pflegeeinrichtungen.
- Die Landesregierung sieht ihr Handeln als daten- und expertengestützt, betont aber die Unsicherheiten in der frühen Phase der Pandemie.
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Das Landesregierung, das TMSGAF, stützte sich u. a. auf:
- RKI-Lageberichte (täglich, später auch zu Virusvarianten und Hotspots),
- Meldedaten der Gesundheitsämter über das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV),
- Linelist-Daten nach dem Infektionsschutzgesetz,
- Lageberichte des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA),
- Krankenhaus- und Intensivkapazitätsdaten (u. a. später DIVI-Register),
- Laborberichte zu Testzahlen und Positivraten,
- Lagebilder der Bundeswehr (Unterstützungseinsätze),
- Empfehlungen und Berichte von RKI, PEI, BZgA, der AG Infektionsschutz (AGI),
- Einschätzungen des Wissenschaftlichen Beirats der Landesregierung.
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Die Entscheidungen wurden nicht von einzelnen Sachbearbeitern, sondern auf mehreren Ebenen getroffen:
- Politische Grundentscheidungen (z. B. Lockdown):
→ durch die Landesregierung, eingebettet in Abstimmungen mit dem Bund (Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Gesundheitsministerkonferenz (GMK)). - Koordination auf Landesebene:
→ Interministerieller Arbeitsstab (IMAS), später Kabinett. - Fachliche Vorbereitung und Umsetzung:
→ TMSGAF (Krisenstab, Corona-Koordinierungsstab, Unterstabstelle Hotspots). - Regionale Maßnahmen:
→ Landkreise und kreisfreie Städte per Allgemeinverfügung.
Die Ministeriumsmitarbeiter betonten mehrfach, sie seien Ausführungs- und Beratungsebene, nicht die politischen Entscheider gewesen.
- Politische Grundentscheidungen (z. B. Lockdown):
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Klärungsbedarf zeigte sich insbesondere bei:
- Entscheidungswegen und Verantwortlichkeiten (Wer entschied was, auf welcher Datenbasis?),
- der Rolle einzelner Gremien und ihrer Steuerungslogik (Organigramm gefordert),
- der Datenbasis für Lockdown-Entscheidungen,
- der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und ihrer Folgen (z. B. Pflege, Isolation),
- der Bedeutung von Inzidenzen vs. Krankenhausauslastung,
- der Verständlichkeit und Vorwarnzeit von Verordnungen,
- der Arbeitsweise des Wissenschaftlichen Beirats,
- der Einbindung anderer Ressorts (Bildung, Wirtschaft).
Zahlreiche Fragen konnten nicht abschließend beantwortet werden; die Landesregierung sagte Nachreichungen zu.
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Der Bericht bildet eine wichtige Arbeitsgrundlage, ist aber nicht ausreichend, um Schlussfolgerungen für den Umgang mit künftigen Pandemien abzuleiten. Für die Kommission bedeutet das:
- Bedarf an weiteren Berichten anderer Ressorts und
- Notwendigkeit einer klaren Rekonstruktion von Entscheidungsstrukturen.
Der Bericht ist damit ein Startpunkt, nicht das Ergebnis der Aufarbeitung.
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Die Beratung zum Bericht wird in der Sitzung am 12. Dezember 2025 fortgesetzt.
Die Landesregierung soll:
- offene Fragen schriftlich beantworten,
- zusätzliche Daten und Übersichten (z. B. Organigramme, Zeitreihen) liefern,
- weitere Ressortberichte vorlegen.
Die Enquetekommission wird darauf aufbauend ihre Analyse vertiefen und später Handlungsempfehlungen formulieren.
Noch Fragen?
Sie haben weitere Fragen zur Sitzung, zum Bericht oder zur Arbeit der Enquete-Kommission?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: corona@bsw-thl.de
