Änderung des Kita-Gesetzes sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit und Planungssicherheit

Archiv
, 26. März 2026

Die BSW-Fraktion begrüßt das heute in erster Lesung beratene „Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes“ als wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder, Planungssicherheit für die Kindergärten und einen ehrlichen Umgang mit dem demografischen Wandel.

Mit der Novelle wird ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt. Künftig sind die letzten 36 Monate vor der Einschulung beitragsfrei. „Das ist eine spürbare Entlastung für viele Familien in Thüringen. Frühkindliche Bildung ist keine Privatangelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – genau das setzen wir politisch um. Denn Bildung beginnt nicht erst in der Schule, sondern in der Kita“, erklärt Dirk Hoffmeister, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion.

Zugleich stärkt das Gesetz die Qualität der frühkindlichen Bildung. So präzisiert die Neufassung des § 7 Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen, hebt die Beteiligungsrechte der Kinder hervor und betont ausdrücklich soziale Kompetenzen sowie demokratische Grundhaltungen. „Kinder werden stärker als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen, ihre Beteiligungsrechte werden klar hervorgehoben und die Bedeutung sozialer Kompetenzen sowie demokratischer Grundhaltungen wird betont. Zudem erhalten die Fachkräfte klare, verbindliche Leitplanken für ihre Arbeit – das erhöht die Bildungsqualität in unseren Einrichtungen“, so Hoffmeister.

Dennoch ist ein realistischer Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels notwendig. Die Zahl der Kinder sinkt insbesondere in vielen ländlichen Regionen Thüringens. „Wir versprechen den Menschen nichts, was wir auf Dauer nicht halten können. Es wäre unehrlich zu behaupten, jede heutige Struktur ließe sich 1:1 in der Zukunft fortschreiben.“

Für uns ist klar: Über den Fortbestand einzelner Einrichtungen entscheiden die Träger vor Ort. Aufgabe der Politik ist es, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit einem zusätzlichen Landeszuschuss für kleine Einrichtungen im Jahr 2026 und einem neuen Landesprogramm zur strukturellen Anpassung unterstützt das Gesetz Kommunen und Träger dabei, auf sinkende Kinderzahlen angemessen und geordnet zu reagieren. Ziel ist eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung – auch künftig und gerade im ländlichen Raum.

„Es geht nicht um ungeordnetes Schrumpfen, sondern um eine kluge Anpassung an die Realität“, fasst Dirk Hoffmeister zusammen. „Wir verbinden soziale Entlastung durch Beitragsfreiheit, qualitative Weiterentwicklung in der pädagogischen Arbeit und einen verantwortungsvollen, ehrlichen Umgang mit dem demografischen Wandel.“

Für die BSW-Fraktion gilt: Frühkindliche Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Gute Kitas stärken Kinder, entlasten Familien und sichern die Zukunft Thüringens.

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